§ 1157 ABGB
Der OGH erläutert, dass das Teilnahmerecht eines Profifußballers am Fußballtraining durch den Rechtsanspruch auf Beschäftigung abgesichert ist und prüft, ob dies auch für Spielerbesprechungen, Auslandsreisen, Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gilt.