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Zulässigkeit eines Kostenbeitrages zur Unterbringung nach dem Wr. Behindertengesetz

SozialrechtJudikaturASoK 2007, 175 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 24 Abs 1 WBHG; § 154 Abs 3 ABGB; § 27d Abs 1 KSchG

Die Heimunterbringung ist als Sozialhilfeleistung zu qualifizieren. Ein Kostenersatzanspruch eines privaten Heimträgers für Zusatzleistungen besteht nur für Leistungen, die das Ausmaß der Sozialhilfeleistung übersteigen. Ein Vertrag über die unbefristete Heimunterbringung bedarf der gerichtlichen Bewilligung.

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