Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer gerichtlichen Aberkennung des Betriebsratsmandats und einem Verlust der Betriebsratsangehörigkeit ex lege. Dabei erläutert er auch, welche folgen eine Resttätigkeit im Altbetrieb entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 1 Z 3 ArbVG; § 64 Abs 4 ArbVG