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OGH: Aufklärungspflicht bei Übertragung von direkten Leistungszusagen an eine Pensionskasse  

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 160 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 3 Abs 3 BPG; § 48 PKG

Der OGH nimmt zur schadenersatzrechtlichen Ausgleichsfähigkeit von Vertrauensschäden, die aus der Auslagerung direkter Leistungszusagen an eine Pensionskasse ohne Inkenntnissetzung der Arbeitnehmer resultieren, Stellung.

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