§ 53b ASVG; § 35 ASVG
Der Autor bespricht Entscheidungen des OGH, in denen dieser erläuterte, dass die Beurteilung der Leistungsansprüche nach § 53b ASVG in die sukzessive Kompetenz der ASG fällt und prüfte, ob auch Gemeinden, Orden, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Privathaushalte eine Anspruchslegitimation besitzen.