§ 3 Abs 1 AVRAG; § 6 Abs 1 AVRAG; § 7 HausbG
Der OGH prüft, wer für die Entgeltansprüche eines Hausbesorgers nach der Veräußerung des Hauses mit der Dienstwohnung des Hausbesorgers haftet. Kernpunkt der Entscheidung bildet also die Frage, ob der Verkauf eines Mietshauses einen Betriebsübergang begründet.