§ 53b ASVG
Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und somit auch ein Tourismusverband können unter den Dienstgeberbegriff des § 53b ASVG subsumiert werden.
OGH 03.10.2006, 10 ObS 150/06s
§ 53b ASVG
Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und somit auch ein Tourismusverband können unter den Dienstgeberbegriff des § 53b ASVG subsumiert werden.
OGH 03.10.2006, 10 ObS 150/06s