§ 48 Abs 2 lit b DO für die Post- und Fernmeldebediensteten
Die fehlende körperliche oder fehlende geistige Eignung rechtfertigt die Kündigung eines Post- und Fernmeldebediensteten wegen Dienstunfähigkeit.
OGH 16.12.2005, 9 ObA 64/05k
§ 48 Abs 2 lit b DO für die Post- und Fernmeldebediensteten
Die fehlende körperliche oder fehlende geistige Eignung rechtfertigt die Kündigung eines Post- und Fernmeldebediensteten wegen Dienstunfähigkeit.
OGH 16.12.2005, 9 ObA 64/05k