§ 101 ArbVG; § 109 ArbVG
Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass auch eine auf die Schließung eines Betriebsteils zurückzuführende und im Rahmen eines Sozialplans erfolgte verschlechternde Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers die Einwilligung des Betriebsrats erfordere.