Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, unter welchen Voraussetzungen Reisezeiten als Arbeitszeiten qualifiziert werden können und erläutert, welche Auswirkungen diese Einordnung für die Entgelthöhe sowie den Geltungsbereich des AZG und des ARG hat. In diesem Zusammenhang nimmt Gerhartl auch zur Abgrenzung zwischen aktiven und passiven Reisezeiten Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 20b AZG; § 101 Abs 2 ArbVG; § 10a ARG