Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Postensuchtagen und erläutert, dass eine diesbezügliche kollektivvertragliche Bestimmung vorrangig zu berücksichtigen ist. Weiters weist er darauf hin, dass eine Urlaubsvereinbarung für die Kündigungsfrist die Einräumung von Postensuchtagen ausschließt und prüft, ob ein Anspruch auf Einräumung von Postensuchtagen auch bei befristeten Arbeitsverträgen, der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsvertrages, dem vorzeitigen Austritt oder der Entlassung des Arbeitnehmers oder bei Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses in der Probezeit geltend gemacht werden kann.