Gewinnausschüttungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer bilden keinen Teil der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag.
VwGH 26.7.2007, 2006/15/0352
Gewinnausschüttungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer bilden keinen Teil der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag.
VwGH 26.7.2007, 2006/15/0352