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Berechnung der Abfertigung bei regelmäßiger vorübergehender Arbeitszeiteinschränkung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith-Marhold-WeinmeierASoK 2007, 439 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 23 Abs 1 AngG

Eine bloß vorübergehende Teilzeitbeschäftigung ist bei der Bemessung des Abfertigungsanspruchs nicht zu berücksichtigen; es ist vielmehr das monatliche Durchschnittsentgelt während einer Beobachtungsphase von 12 Monaten heranzuziehen.

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