Die spanische Bestimmung, die eine Zwangsversetzung in den Ruhestand infolge der Erreichung der Altersgrenze von 65 Jahren normiert, begründet keine unzulässige Altersdiskriminierung.
EuGH 16.10.2007, Rs C-411/05 (Felix Palacios de la Villa)
Die spanische Bestimmung, die eine Zwangsversetzung in den Ruhestand infolge der Erreichung der Altersgrenze von 65 Jahren normiert, begründet keine unzulässige Altersdiskriminierung.
EuGH 16.10.2007, Rs C-411/05 (Felix Palacios de la Villa)