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Abgrenzung Ruf- und Arbeitsbereitschaft

ArbeitsrechtAufsatzDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 404 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 8 NÖ SpitalsärzteG; § 5 AZG

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer binnen 30 Minuten am Arbeitsplatz eintreffen muss, ist noch nicht als Zwang zum Aufenthalt an der Arbeitsstätte anzusehen.

OGH 30.5.2007, 9 ObA 74/07h

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