Zusammenfassung: Sofern die österreichischen Regelungen zur sozialen Sicherheit bei einer Auslandsentsendung von Arbeitnehmern nicht zugrundezulegen sind, liegt keine DZ-Pflicht vor.
Rechtsgrundlagen: § 122 Abs 7 WKG
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Zusammenfassung: Sofern die österreichischen Regelungen zur sozialen Sicherheit bei einer Auslandsentsendung von Arbeitnehmern nicht zugrundezulegen sind, liegt keine DZ-Pflicht vor.
Rechtsgrundlagen: § 122 Abs 7 WKG
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