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Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzWolfgang HöfleASoK 2006, 189 - 190 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Die Leistung einer freiwilligen Abfertigung für die Einwilligung eines Betriebsratsmitglieds in die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages ist als Abgangsentschädigung zu qualifizieren, die keine Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 ASVG; § 49 Abs 3 Z 7 ASVG; § 67 Abs 6 Estg; § 67 Abs 8 Estg

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