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Gestaltungsermessen beim Kollektivvertrag

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2006, 477 - 478 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 3 Abs 1 AVRAG; § 4 Abs 2 AVRAG

Die Festlegung von - im Vergleich zu den Lohnbestimmungen für neu angestelltes Personal - besseren Entlohnungsbedingungen für die Stammbelegschaft liegt im Gestaltungsermessen der Kollektivvertragsparteien.

OGH 11.05.2006, 8 ObA 19/06m

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