Zusammenfassung: Höfle weist auf ein VwGH-Erkenntnis hin, in dem die Rahmenbedingungen für die Beantragung der aliquoten Rückerstattung der Unfallversicherungsbeiträge konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG; § 74 Abs 1 ASVG
Zusammenfassung: Höfle weist auf ein VwGH-Erkenntnis hin, in dem die Rahmenbedingungen für die Beantragung der aliquoten Rückerstattung der Unfallversicherungsbeiträge konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG; § 74 Abs 1 ASVG