§ 50 ASGG; § 51 Abs 1 ASGG
Die disziplinarrechtliche Überprüfung der Dienstpflichten sowie dienstrechtlichen Anspruchsrechte der im Beamtenstatus tätigen Belegschaftsvertreter der österreichischen Post AG fällt nicht in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Arbeits- und Sozialgerichte.