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Die Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte für Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen  

GerichtsorganisationJudikaturASoK 2006, 395 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 50 ASGG; § 51 ASGG

Die Beurteilung und Prüfung zivilrechtlicher Rechtsansprüche eines Bundesbeamten sind vom Zuständigkeitsbereich der Arbeits- und Sozialgerichte umfasst.

OGH 25.01.2006, 9 ObA 158/05h

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