§ 1159 ABGB
Der OGH legt dar, dass auch bei einem befristeten Dienstvertrag rechtswirksam eine beidseitige Kündigungslegitimation vereinbart werden kann.
OGH 27.08.2003, 9 ObA 43/03v
§ 1159 ABGB
Der OGH legt dar, dass auch bei einem befristeten Dienstvertrag rechtswirksam eine beidseitige Kündigungslegitimation vereinbart werden kann.
OGH 27.08.2003, 9 ObA 43/03v