Zusammenfassung: In dem Beitrag wird zur Anwendung der Zehntel-Bestimmung in der gewerblichen Krankenversicherung Stellung genommen.
Rechtsgrundlagen: § 273 Abs 4 GSVG; § 4 Abs 2 ASVG
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Zusammenfassung: In dem Beitrag wird zur Anwendung der Zehntel-Bestimmung in der gewerblichen Krankenversicherung Stellung genommen.
Rechtsgrundlagen: § 273 Abs 4 GSVG; § 4 Abs 2 ASVG
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