Zusammenfassung: Das OLG Graz bestimmt den maßgeblichen Kollektivvertrag für eine Naildesignerin und nimmt zur Beurteilung der Unangemessenheit einer Gehaltsvereinbarung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1152 ABGB; § 879 Abs 1 ABGB
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Zusammenfassung: Das OLG Graz bestimmt den maßgeblichen Kollektivvertrag für eine Naildesignerin und nimmt zur Beurteilung der Unangemessenheit einer Gehaltsvereinbarung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1152 ABGB; § 879 Abs 1 ABGB
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