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OGH 04.06.2003, 9 ObA 33/03y

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 176 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG

Der OGH nimmt zur Kündigung eines Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen Stellung und erläutert, dass der Arbeitgeber nicht die Arbeitszeit hoch qualifizierter Beschäftigter herabsetzen muss, um Arbeitsplätze für Teilzeitbeschäftigte zu schaffen.

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