§ 253d ASVG idF vor SV"G 2000
Während der Anhängigkeit eines Leistungsverfahrens eintretende Veränderungen der Anspruchsvoraussetzungen sind bei der Entscheidungsfällung zu beachten.
OGH 14.01.2003, 10 ObS 425/02a
§ 253d ASVG idF vor SV"G 2000
Während der Anhängigkeit eines Leistungsverfahrens eintretende Veränderungen der Anspruchsvoraussetzungen sind bei der Entscheidungsfällung zu beachten.
OGH 14.01.2003, 10 ObS 425/02a