Zusammenfassung: Gesetzliche Klarstellung, dass ein freier Dienstnehmer einen zwingenden unabdingbaren Anspruch auf Übergabe eines Dienstzettels besitzt.
Rechtsgrundlagen: § 1151 Abs 3 ABGB; § 1164 Abs 5 ABGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Gesetzliche Klarstellung, dass ein freier Dienstnehmer einen zwingenden unabdingbaren Anspruch auf Übergabe eines Dienstzettels besitzt.
Rechtsgrundlagen: § 1151 Abs 3 ABGB; § 1164 Abs 5 ABGB
Schlagwörter: