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OGH 25.06.2003, 9 ObA 76/03x

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 96 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 82 lit f GewO 1859

Der Arbeitnehmer muss einer einseitigen Abweichung des Arbeitgebers von einer schlüssigen Arbeitszeitvereinbarung nicht zustimmen.

OGH 25.06.2003, 9 ObA 76/03x

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