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OGH 17.10.2002, 8 ObA 189/02f

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2004

KollV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben

Der Tätigkeitsbereich einer Angestellten in einer Trafik ist der Beschäftigungsgruppe 2 des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben zuzuordnen.

OGH 17.10.2002, 8 ObA 189/02f

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