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OGH 23.04.2003, 9 ObA 236/02z

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 31 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 22 Abs 3 ArbVG; § 24 Abs 2 ArbVG

Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für die Festlegung eines Mindestlohntarifs und erläutert, dass Betriebsvereinbarungen keine Aufhebung der Regelungen des Mindestlohntarifs bewirken können.

OGH 23.04.2003, 9 ObA 236/02z

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