§ 24 Abs 1 HVertrG 1993
Die Unzumutbarkeit der Fortführung der Vertretungstätigkeit durch einen Handelsvertreter durch eine Erkrankung hat auf die Ausgleichsforderung keinen Einfluss.
OGH 26.05.2004, 9 ObA 2/04s
§ 24 Abs 1 HVertrG 1993
Die Unzumutbarkeit der Fortführung der Vertretungstätigkeit durch einen Handelsvertreter durch eine Erkrankung hat auf die Ausgleichsforderung keinen Einfluss.
OGH 26.05.2004, 9 ObA 2/04s