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OGH 03.12.2003, 9 ObA 113/03p

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 407 - 408 Heft 11 v. 1.11.2004

ܧ 10 AÜG

Der OGH erörtert, dass ein Dienstnehmer bei Bemessung seines Abfertigungsanspruchs gleichrangig mit den Arbeitnehmern des Beschäftigerunternehmen zu behandeln ist, sofern der (überlassene) Dienstnehmer im Rahmen der Personalgestellung permanent diesem Betrieb zugeteilt war.

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