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Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform

SozialversicherungsrechtAufsatzWolfgang HöfleASoK 2004, 402 Heft 11 v. 1.11.2004

§ 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG; § 49 Abs 3 Z 7 ASVG; § 49 Abs 3 Z 11 ASVG

Pensionsabfindungen für den Verzicht auf die Anwartschaftsrechte auf eine Betriebspension sind als Entgeltleistungen zu qualifizieren, die der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht unterliegen.

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