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OGH 30.10.2003, 8 ObA 79/03f

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 368 Heft 10 v. 1.10.2004

§ 97 Abs 1 Z 4 ArbVG; § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Der OGH erörtert, dass die in einem Sozialplan festgelegte Übereinkunft, wonach der Betriebsrat auf die Geltendmachung der Kündigungsanfechtung verzichtet, keine Rechtsgültigkeit erlangt. Weiters nimmt er zur Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer "nderungskündigung Stellung.

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