Zusammenfassung: Trattner zeigt die Möglichkeiten des Arbeitgebers auf, einen Dienstnehmer, der sich im Krankenstand befindet, zu kündigen.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Trattner zeigt die Möglichkeiten des Arbeitgebers auf, einen Dienstnehmer, der sich im Krankenstand befindet, zu kündigen.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Schlagwörter: