Zusammenfassung: Rauch geht in seinem Beitrag auf die arbeitsrechtlichen Problemen ein, wenn ein Arbeitnehmer durch Streiks, Protestversammlungen oder Verkehrsstreiks verspätet zur Arbeit erscheint.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 AngG; § 1154 Abs 5 ABGB; § 8 Abs 3 AngG; § 1154b Abs 5 ABGB; § 40 ArbVG