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Verspätungen durch Verkehrsstreiks, Protestversammlungen und Streik

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzThomas RauchASoK 2003, 178 - 181 Heft 6 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Rauch geht in seinem Beitrag auf die arbeitsrechtlichen Problemen ein, wenn ein Arbeitnehmer durch Streiks, Protestversammlungen oder Verkehrsstreiks verspätet zur Arbeit erscheint.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 AngG; § 1154 Abs 5 ABGB; § 8 Abs 3 AngG; § 1154b Abs 5 ABGB; § 40 ArbVG

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