Zusammenfassung: Sundl beleuchtet die Unterschiede bei der Insolvenzentgeltsicherung vor und nach In-Kraft-Treten des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes. Er geht auf die Unterschiede nach der Abfertigung alt und Abfertigung neu ein.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4a IESG; § 1 Abs 1 IESG; § 1 Abs 6 IESG; § 17 HGHAngG; § 31 LAG; § 13 IESG