ܧ 10 Abs. 3 AÜG; § 19c AZG
Der OGH setzte sich im Fall mit dem Geltungsbereich der vertragsrechtlichen Bestimmungen des Arbeitszeitsgesetzes auseinander und prüfte die Anwendbarkeit im Hinblick auf Nachtarbeit und Schwerarbeit bei der Arbeitskräfteüberlassung.
OGH 13.06.2002, 8 ObA 116/02w