§ 3 Abs. 1 AVRAG
Kündigungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang und nur aufgrund eines Betriebsübergangs vom Betriebsveräußerer oder -erwerber ausgesprochen werden, entfalten keine Rechtsgültigkeit.
OGH 05.06.2002, 9 ObA 97/02h
§ 3 Abs. 1 AVRAG
Kündigungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang und nur aufgrund eines Betriebsübergangs vom Betriebsveräußerer oder -erwerber ausgesprochen werden, entfalten keine Rechtsgültigkeit.
OGH 05.06.2002, 9 ObA 97/02h