§ 11 Abs. 1 KGG; § 33 KGG
Der OGH hebt die Verpflichtung der zuständigen Sachbearbeiter beim Versicherungsträger zur Hilfestellung, Unteweisung und Rechtsbelehrung der Antragsteller bei der beantragung des Karenzgeldes hervor.
OGH 11.12.2001, 10 ObS 382/01a