Art. 6 a, 67 der VO (EWG) 1408/71 ; Art. 7 des zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommens über Arbeitslosenversicherung, BGBI. Nr. 392/1979
Der VwGH nimmt zur Anrechnung von Anwartschaften auf Grundlage des übereinkommens zwischen Österreich und Deutschland auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung Stellung.