§ 82 lit. f GewO 1859
Der OGH ging auf die Weisung einer Transportunternehmers ein, daß Telefonate mit einer Sexhotline während Dienstfahrten untersagte.
OGH 04.12.2002, 9 ObA 248/02i
§ 82 lit. f GewO 1859
Der OGH ging auf die Weisung einer Transportunternehmers ein, daß Telefonate mit einer Sexhotline während Dienstfahrten untersagte.
OGH 04.12.2002, 9 ObA 248/02i