§ 82 lit. f GewO 1859; § 27 Z 4 AngG
Der OGH ging auf die Entlassung eines Arbeiters ein, der seine Arbeit unbefugt für 4 3/4 Stunden verlassen hatte.
OGH 18.12.2002, 9 ObA 249/02m
§ 82 lit. f GewO 1859; § 27 Z 4 AngG
Der OGH ging auf die Entlassung eines Arbeiters ein, der seine Arbeit unbefugt für 4 3/4 Stunden verlassen hatte.
OGH 18.12.2002, 9 ObA 249/02m