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EuGH: Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten in vollem Umfang als Arbeitszeit

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturElke StandekerASoK 2003, 318 - 322 Heft 10 v. 1.10.2003

RL 93/104/EG ; § 4 KA-AZG

Die Autorin geht auf die Jaeger-Entscheidung des EuGH ein, das sich mit der Einrechnung der Arbeitsbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit befaßte. Sie geht auf die Hintergründe für die Entscheidung ein.

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