Zusammenfassung: Das unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst sowie die Missachtung der dienstlichen Anordnung zur Konsultation des Betriebsarztes rechtfertigt die Entlassung.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 4 AngG
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Zusammenfassung: Das unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst sowie die Missachtung der dienstlichen Anordnung zur Konsultation des Betriebsarztes rechtfertigt die Entlassung.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 4 AngG
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