§ 27 Abs. 1 GSVG; § 3 Abs. 1 FSVG; § 8 FSVG
Die Autorin unterzieht ein Erkenntnis des vfgh, in dem dieser die Verfassungskonformität der Differenz zwischen den Beitragsätzen gewerblich Sozialversicherter und den Beitragsätzen freiberuflich Tätiger bestätigte, einer kritischen Würdigung.