§ 179 Abs. 1 ASVG; § 203 ASVG
Die Einkommenseinbußen, die ein Berufstaucher nach der unfallbedingten Unmöglichkeit zur Ausübung seines Berufes erleidet, indizieren nicht das Vorliegen eines Härtefalls im Unfallversicherungsrecht.
OGH 10.07.2001, 10 ObS 174/01p