Zusammenfassung: Der VwGH nimmt zum Arbeitslosengeldanspruch eines Rechtsanwaltsanwärters, der den Dienstvertrag aufgrund erwarteter verbesserter Berufsmöglichkeiten als freier Rechtsanwalt kündigt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 AlVG; § 10 Abs. 2 AlVG; § 11 AlVG
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