Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Eckpunkte des Kollektivvertrages für die Arbeiter, der mit 01.03.2002 auch für die Beschäftigten von Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Maßgeblichkeit erlangte und vor allem durch Festlegung eines Mindestlohnes Rechtsunklarheiten bezüglich des "ortsüblichen Lohnes" für überlassene Arbeitskräfte beseitigen soll.
Rechtsgrundlagen: KV für die Arbeiter