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Unterhaltsvorschuss auch bei Auslandsaufenthalt von Kindern

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturASoK 2002, 94 Heft 3 v. 1.3.2002

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist bei jenem Staat geltend zu machen, in der säumige Unterhaltsschuldner seinen Wohnsitz besitzt. Der Wohnsitz der Kinder ist diesbezüglich irrelevant.

EuGH, 05.02.2002, C-255/99

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